Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige, krebsauslösende chemische Chlorverbindungen, die bis in die 1980er Jahre hergestellt und vielfältig verwendet wurden.

PCB zählen inzwischen zu den zwölf als „dreckiges Dutzend" bekannten organischen Giftstoffen, welche durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten wurden. PCB haben sich überall in der Luft (Atmosphäre) ausgebreitet und sind in Gewässern und im Boden ubiquitär (weltweit) nachweisbar.

Eigenschaften
• gelbliche Farbe
• fast geruchlos (in reiner Form)
• thermisch und chemisch stabil
• zähflüssig
• wasserunlöslich
• schwer entflammbar
• elektrisch nicht leitend
• superhydrophob
• kaum biologisch abbaubar
  (biopersitent)

Anwendungsbereiche / Produkte
• Transformatoren
• Kondensatoren
• Hydraulikflüssigkeit
• Weichmacher in Lacken,
  Anstrichen und Farben
• Dichtungsmassen
• Isoliermittel
• Kunststoffen
• Verfugungsmasse

Gesundheitliche Wirkung
• chronische Toxizität durch
  Anreicherung im Körper
• Chlorakne
• Haarausfall
• Hyperpigmentierung
• Leberschäden
• Schädigung des Immunsystems
• stehen im Verdacht krebserregend
  zu sein
• körperliche u. geistige Entwicklung
  kann verzögert werden
• Unfruchtbarkeit bei Männern

Rechtliche Grundlagen /
Vorschriften
• Chemikaliengesetz
• Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
• PCB-Richtlinie
• BGR 128
• TRGS 616
• TRGS 905

                     

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